Erwerbsberechtigung für Waffen (EWB)
Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung, dass Sie Waffen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren,
verfügen, führen und transportieren und das Ihnen die Vorschriften des Waffengesetzes bekannt sind.
Freie Waffen Hieb- und Stosswaffen
Zu den sog. freien Waffen gehören- Blankwaffen
Diesen können Sie uns per Email, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].
Freie Waffen Schusswaffen
Zu den sog. freien Waffen gehören- Luftdruck / CO2-Waffen Geschossenergie < 7,5 Joule
- SRS (Schreckschus - Gas-Waffen)
- AEG / S-AEG-Waffen
Diesen können Sie uns per Email, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Siehe auch [Altersnachweis].
Erwerbsberechtigung ohne Bedürfnisnachweis erforderlich
Für diese Waffen, Kleinkaliber mit einer Geschossenergie <7,5 Joule, benötigen Sie eine
grüne Waffenbesitzkarte. Diese können Sie OHNE Bedürfnissnachweis bei Ihrer Waffenbehörde (Ordnungsamt) beantragen.
In der Regel ist diese problemlos zu erhalten.
Hierfür benötigen Sie den Typ der Waffe, für die die Karte ausgestellt werden soll.
Z.B.: Revolver, Kaliber 6mm Flobert kurz
Bei Fragen setzen Sie sich am besten per Telefon mit uns in Verbindung.
So wie Ihren Personalausweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises in unveränderter Form.
Diesen können Sie uns per Email, per Post oder per FARB-FAX ! zukommen lassen.
Erwerbsberechtigung erforderlich
Für diese Waffen gilt als Erwerbsberechtigung, je nach Waffe
- eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK).
- ein gültiger Jagdschein.
Das Verfahren für EWB erforderlich
Sie senden uns Ihre Erwerbsberechtigung, gegebenenfalls mit Voreintrag, im Original und Ihren Personalausweis in Form einer Kopie, eines Fotos oder eines Scans von Vorder- und Rückseite des Personalausweises in unveränderter Form zu.Wir tragen gegebenenfalls die Waffe in Ihre Berechtigung, z.B. Waffenbesitzkarte, ein
und senden Ihnen diese mit Zustell-Nachweis wieder zurück.
Parallel dazu versenden wir Ihre Waffe, so das Sie Ihre Erwerbsberechtigung vorher erhalten.
Der Versand von Waffen
- für die Sie eine Erwerbsberechtigung benötigen, oder für die freien Schusswaffen erfolgt ausschließlich an Sie persönlich.Sie müssen die Waffe persönlich entgegen nehmen!
Es erfolgt keine Nachbarschaftszustellung oder Zustellung in einem Paketshop!
Auch Ihre Familienangehörigen können die Waffe nicht entgegen nehmen.